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Reglement

1. Organisation
1.1 Trägerschaft / Veranstalter

Trägerschaft und Veranstalter des Ägeriseelaufs ist der «Verein Ägeriseelauf».

 

1.2  Geltungsbereich dieses Reglements

Dieses Reglement ist integraler Vertragsbestandteil zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Bei Anmeldung anderer oder zusätzlicher Personen gilt das Reglement auch für diese. Die anmeldende Person verpflichtet sich, diese zusätzlichen Teilnehmer auf das Reglement aufmerksam zu machen.

Das Reglement ist in seiner einzig gültigen Form auf der Webseite des Veranstalters (www.aegeriseelauf) aufgeschaltet. Über die Auslegung der Reglementsbestimmungen entscheidet der Veranstalter.

 

2. Teilnahme
2.1 Teilnahmeberechtigung

Der Ägeriseelauf (nachfolgend: Lauf) ist lizenzfrei. Teilnahmeberechtigt sind Läuferinnen und Läufer (nachfolgend: Teilnehmer) ab 12 Jahren.

 

2.2 Anmeldung

Jeder Teilnehmer startet auf eigene Verantwortung. Startet ein Teilnehmer nicht, so verfällt das Startgeld und geht an den Veranstalter. Falls der Lauf ohne Verschulden des Veranstalters, bei höherer Gewalt nicht oder nur teilweise oder nur auf einer Ersatzstrecke durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

 

Bei der Online-Anmeldung haben die Teilnehmer die Möglichkeit eine Annullationsversicherung abzuschliessen. Das Startgeld kann nicht auf die Folgejahre übertragen werden. Am Lauftag selber kann aber die Startnummer bis zum Anmeldeschluss gratis an eine andere Person übertragen werden.

2.3 Gesundheit / Medizin

Mit der Teilnahme am Lauf bestätigen die Teilnehmer, dass sie zum Zeitpunkt des Starts angemessen auf den Lauf vorbereitet und in guter körperlicher Verfassung sind.

 

Auf der Strecke stehen 6 Sanitätsposten bereit. An demjenigen im Start/Zielgelände ist der Rennarzt stationiert.
Zeigen sich während des Laufs bei einem Teilnehmer Anzeichen gesundheitlicher Probleme, so hat der Veranstalter das Recht, diesen Teilnehmer aus dem Rennen zu nehmen und der Sanität zu übergeben. Den entsprechenden Anordnungen durch den Veranstalter ist Folge zu leisten.

 

Bei gesundheitlichen Problemen der Teilnehmer wie Unfällen oder Krankheiten übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Er empfiehlt jedem Teilnehmer, sich den eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen entsprechend gründlich auf den Lauf vorzubereiten und sich vorher bei einem Arzt auf seine Gesundheit untersuchen zu lassen. Teilnehmern, die in der letzten Woche vor dem Lauf eine fieberhafte Erkrankung hatten, rät der Veranstalter von der Teilnahme ab.

2.4 Kategorien

Der Lauf erfolgt in den Kategorien, die in der offiziellen Ausschreibung aufgeführt sind. Bei Bedarf kann der Veranstalter zusätzliche Spezialkategorien festlegen, so zum Beispiel eine Elite-Kategorie für lizenzierte Teilnehmer, Firmenteams usw.

3. Rennablauf
3.1 Streckenführung

Die reguläre Strecke rund um den Ägerisee beträgt 14.2  Kilometer. Findet der Lauf auf einer Ersatzstrecke statt, kann die Distanz abweichen.

 

3.2 Start- und Ranglisten

Die Start- und die Ranglisten sind unter www.aegeriseelauf.ch / www.datasport.ch abrufbar. Die Ranglisten und Auszüge davon aus früheren Läufen sind auf www.aegeriseelauf.ch abrufbar.
Sämtliche Teilnehmer starten zur gleichen Zeit in verschiedenen Startblöcken. Jeder Teilnehmer wählt seinen Startblock selbst, entsprechend seiner selbst eingeschätzten Laufzeit für die gesamte Laufstrecke.

 

3.3 Maximale Laufzeit (km 7)

Alle Läufer müssen den Übergabeort bei Kilometer 7 (Chällermatt) innerhalb von 60 Min. nach dem Start erreichen. Später eintreffende werden nicht gewertet. Startläufer, die nach Ablauf der erwähnten 60 Min. seit dem Start eintreffen, werden gratis per Schiff oder Bus ins Start/Zielgelände in Oberägeri gebracht. Läufer, die sich individuell vom Übergabeort entfernen, tun dies auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.

3.4 Paarlauf

Die Zielläufer des Paarlaufs finden sich selbständig spätestens 15 Minuten nach dem Start der Startläufer beim Übergabeort bei Kilometer 7 (Chällermatt) ein. Der Übergabeort kann nicht mit dem Auto erreicht werden. Der Veranstalter bietet den Zielläufern die Möglichkeit, gratis per Schiff vom Start/Zielgelände zum Übergabeort zu gelangen. Die Abfahrtszeit gibt der Platzspeaker im Start/Zielgelände frühzeitig bekannt.

3.5 Streckendienst

Die Teilnehmer sind verpflichtet, die Anordnungen des Streckendienstes zu befolgen. Private Begleitfahrzeuge (auch Fahrräder) sind nicht zugelassen. Abkürzungen und unerlaubte Hilfsmittel sind nicht gestattet.

 

3.6 Verpflegung der Teilnehmer

Der Veranstalter verpflegt die Teilnehmer an 4 Verpflegungsposten mit Getränken.

 

3.7 Schlussfahrzeug

Am Ende des Teilnehmerfeldes fährt ein Schlussfahrzeug. Dessen Fahrer hat das Recht, Teilnehmer mit gesundheitlichen Problemen aus dem Rennen zu nehmen und dem Sanitätsdienst zu übergeben. Die betreffenden Teilnehmer sind verpflichtet, die damit verbundenen Anweisungen zu befolgen.

 

3.8 Zeitmessung

Der Veranstalter beauftragt die Firma Datasport, Gerlafingen, mit der Zeitmessung. Jeder Teilnehmer erhält bei der Startnummernausgabe am Renntag eine persönliche Startnummer, die mit einem Einweg-Chip zur Zeitmessung ausgestattet ist.

 

3.9 Kontrollschlusszeiten

Kontrollschluss ist beim Eintreffen des Schlussfahrzeugs. Klassiert werden alle Teilnehmer, die das Ziel regulär vor Eintreffen des Schlussahrzeugs erreichen.

 

3.10 Rennaufgabe

Gibt ein Teilnehmer das Rennen auf, begibt er sich zum nächsten Verpflegungs- oder Sanitätsposten und informiert die dort tätigen Helfer des Veranstalters. Der Veranstalter kann einen Teilnehmer aufgrund von gesundheitlichen Problemen aus dem Rennen nehmen.

 

3.11 Disqualifikation

Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer vom Rennen zu disqualifizieren. Folgende Handlungen führen zur Disqualifikation:

- Falsche Angaben zur Person (Name, Jahrgang usw.)

- Unsportliches Verhalten wie zum Beispiel Abkürzungen, Missachtung offizieller Anweisungen oder Doping.

Über Disqualifikationen entscheidet endgültig der Veranstalter.

 

4. Doping

Für den Lauf gilt das aktuelle Dopingstatut von Swiss Olympic. Die Teilnehmer willigen in die Durchführung von Dopingkontrollen ein. Sie unterstellen sich den Anti-Doping-Regeln von Swiss Olympic und anerkennen die exklusive Zuständigkeit der Disziplinarkommission für Dopingfälle von Swiss Olympic sowie des Tribunal Arbitral du Sport in Lausanne unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte. (siehe: www.antidoping.ch).

 

5. Versicherung

Versicherung ist Sache der Teilnehmer.

 

6. Datenschutz

Mit der Anmeldung geben die Teilnehmer ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihres Namens, Jahrgangs, Wohngemeinde sowie Laufzeit und Rangierung auf offiziellen Start- / Ranglisten in gedruckter und elektronischer Form durch den Veranstalter oder Dritte (zum Beispiel Presse). Der Veranstalter verzichtet darauf, auf öffentlich zugänglichen Dokumenten die vollständigen Wohnadressen (inkl. Telefonnummern / E-Mail) der Teilnehmer zu publizieren. Der Veranstalter verzichtet ebenfalls darauf, diese Daten an Sponsoren oder Dritte weiterzureichen.

 

Unternehmen, die im Auftrag des Veranstalters Personendaten bearbeiten, so zum Beispiel in der Zeitmessung, der Online-Anmeldung usw., tun dies ausschliesslich in direktem Zusammenhang mit dem Lauf. Der Veranstalter ist gesetzlich verpflichtet, die Datenbearbeitung durch diese Unternehmen zu kontrollieren und diese zu verpflichten, die Daten nicht für eigene Zwecke zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben.

Die Teilnehmer haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über sie bearbeitet werden. Der Veranstalter organisiert die Datenbearbeitung so, dass die Teilnehmer in angemessener Frist informiert werden können. Der Veranstalter stellt sicher, dass Daten auf Verlangen berichtigt oder gelöscht werden. Er kann die Auskunft, Berichtigung oder Löschung nur verweigern, wenn die Erhebung und/oder Bearbeitung der Daten gesetzlich vorgeschrieben ist oder ein überwiegendes Interesse geltend gemacht werden kann.

7. Urheber- und Verwendungsrechte

Die Urheber- und die Verwendungsrechte sämtlicher im Zusammenhang mit dem Lauf erhobenen Daten wie zum Beispiel Bilder, Töne, Texte usw. liegen beim Veranstalter. Der Veranstalter kann deren Verwendungsrechte ohne Entschädigung der Teilnehmer an Dritte zur einmaligen zweckgebundenen Nutzung übertragen. Diesen wiederum ist es nicht gestattet, die Daten bzw. deren Verwendungsrechte weiterzugeben oder für weitere Zwecke zu verwenden.

 

Die Teilnehmer willigen in die Verwendung von Bildern, Tönen, Texten, Start- und Ranglisten usw. für Kommunikation, Marketing und Public Relations des Veranstalters ein. Der Veranstalter verzichtet darauf, Bilder von Einzelpersonen an Dritte weiterzugeben oder für die eigene Kommunikation, Marketing oder Public Relations zu verwenden, es sei denn, diese Personen geben ihr schriftliches Einverständnis dazu.

 

8. Haftung des Veranstalters

Für die Verbindlichkeiten des Veranstalters haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen des «Vereins Ägeriseelauf».

 

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Risiken aller Art des Teilnehmers. Dazu zählen zum Beispiel gesundheitliche Risiken, Diebstahl, Sachbeschädigung usw. Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Zug.

 

Oberägeri, 21. Juli 2023

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